Informationen der DGfK
Mitgliedschaft in der DGfK
Bitte füllen Sie den Aufnahmeantrag
und die Einzugsermächtigung
aus und senden Sie diese an uns zurück. Selbstverständlich werden wir Ihre
Daten vertraulich unter Beachtung des Datenschutzes behandeln. Nach Eingang
Ihres Antrages kann auf der nächsten stattfindenden Vorstandssitzung Ihre
Aufnahme beschlossen werden. Der Vorstand tagt üblicherweise dreimal im
Jahr (Februar, Juni und November). Sie werden über Ihre Aufnahme schriftlich
informiert.
Im Folgenden möchte ich Ihnen noch einige Informationen zur Mitgliedschaft
geben:
Die ordentliche Mitgliedschaft kann jeder, der im Fachbereich
Kardiotechnik tätig ist, beantragen.
Auf der Mitgliederversammlung sind ordentliche Mitglieder stimmberechtigt
und können somit berufspolitische Entscheidungen direkt beeinflussen.
Für die ordentliche Mitgliedschaft sind zwei Bürgen (ordentliche Mitglieder)
erforderlich. Sollten Sie keine Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für
Kardiotechnik (DGfK) persönlich kennen, so können Sie sich auch direkt an
den Vorstand wenden. Eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers wäre in diesem
Fall hilfreich.
Die außerordentliche Mitgliedschaft kann jede Person erwerben,
die die Ziele der DGfK unterstützen möchte. Für die Beantragung der außerordentlichen
Mitgliedschaft sind keine Bürgen erforderlich.
Studenten und Auszubildende können ebenfalls die außerordentliche
Mitgliedschaft beantragen und sind für die Zeit ihrer Ausbildung vom Mitgliedsbeitrag
befreit.
Für weitere
Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. In der Hoffnung, Sie demnächst als
neues Mitglied begrüßen zu können, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Christoph Benk, Präsident der
Deutschen Gesellschaft für Kardiotechnik e.V.

Deutsche Gesellschaft für Kardiotechnik e.V.
c/o Christoph
Benk
Lehener Straße 46
79106 Freiburg
Telefon: 0761
/ 270-2588 0 (Büro)
Telefon: 0761 / 270-2450 0 (OP)
Telefax: 0761 / 270-2433 0
Telefon: 0761 / 29 08 17 06 (abends)

