Informationen der DGfK
Mitgliedschaft in der DGfK
Bitte
füllen Sie den Aufnahmeantrag
und die Einzugsermächtigung
aus und senden Sie diese an uns zurück. Selbstverständlich werden wir Ihre Daten
vertraulich unter Beachtung des Datenschutzes behandeln. Nach Eingang Ihres Antrages
kann auf der nächsten stattfindenden Vorstandssitzung Ihre Aufnahme beschlossen
werden. Der Vorstand tagt üblicherweise dreimal im Jahr (Februar, Juni und November).
Sie werden über Ihre Aufnahme schriftlich informiert.
Im Folgenden möchte
ich Ihnen noch einige Informationen zur Mitgliedschaft geben:
Die ordentliche
Mitgliedschaft kann jeder, der im Fachbereich Kardiotechnik tätig ist,
beantragen.
Auf der Mitgliederversammlung sind ordentliche Mitglieder stimmberechtigt
und können somit berufspolitische Entscheidungen direkt beeinflussen.
Für
die ordentliche Mitgliedschaft sind zwei Bürgen (ordentliche Mitglieder) erforderlich.
Sollten Sie keine Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Kardiotechnik (DGfK)
persönlich kennen, so können Sie sich auch direkt an den Vorstand wenden. Eine
Bescheinigung Ihres Arbeitgebers wäre in diesem Fall hilfreich.
Die außerordentliche
Mitgliedschaft kann jede Person erwerben, die die Ziele der DGfK unterstützen
möchte. Für die Beantragung der außerordentlichen Mitgliedschaft sind keine Bürgen
erforderlich.
Studenten und Auszubildende können ebenfalls
die außerordentliche Mitgliedschaft beantragen und sind für die Zeit ihrer Ausbildung
vom Mitgliedsbeitrag befreit.
Für weitere
Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. In der Hoffnung, Sie demnächst als
neues Mitglied begrüßen zu können, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Christoph Benk, Präsident der
Deutschen Gesellschaft für Kardiotechnik e.V.

Deutsche Gesellschaft für Kardiotechnik e.V.
c/o Christoph
Benk
Lehener Straße 46
79106 Freiburg
Telefon: 0761
/ 270-2588 0 (Büro)
Telefon: 0761 / 270-2450 0 (OP)
Telefax:
0761 / 270-2433
Telefon: 0761 / 29 08 17 06 (abends)

