Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Kardiotechnik e.V.
Bitte füllen Sie den Aufnahmeantrag
aus und senden Sie diesen an uns zurück. Selbstverständlich werden wir
Ihre Daten vertraulich unter Beachtung des Datenschutzes behandeln. Nach
Eingang Ihres Antrages kann auf der nächsten stattfindenden Vorstandssitzung
Ihre Aufnahme beschlossen werden. Der Vorstand tagt üblicherweise dreimal
im Jahr (Februar, Juni und November). Sie werden über Ihre Aufnahme schriftlich
informiert.
Im Folgenden möchte ich Ihnen noch einige Informationen zur Mitgliedschaft
geben:
Die ordentliche Mitgliedschaft kann jeder, der im Fachbereich
Kardiotechnik tätig ist, beantragen.
Auf der Mitgliederversammlung sind ordentliche Mitglieder stimmberechtigt
und können somit berufspolitische Entscheidungen direkt beeinflussen.
Für die ordentliche Mitgliedschaft sind zwei Bürgen (ordentliche Mitglieder)
erforderlich. Sollten Sie keine Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für
Kardiotechnik (DGfK) persönlich kennen, so können Sie sich auch direkt an
den Vorstand wenden. Eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers wäre in diesem
Fall hilfreich.
Die außerordentliche Mitgliedschaft kann jede Person erwerben,
die die Ziele der DGfK unterstützen möchte. Für die Beantragung der außerordentlichen
Mitgliedschaft sind keine Bürgen erforderlich.
Studenten und Auszubildende können ebenfalls die außerordentliche
Mitgliedschaft beantragen und sind für die Zeit ihrer Ausbildung vom Mitgliedsbeitrag
befreit.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. In
der Hoffnung, Sie demnächst als neues Mitglied begrüßen zu können, verbleibe
ich mit freundlichen Grüßen
Christoph Benk, Präsident der
Deutschen Gesellschaft für Kardiotechnik e.V.

Deutsche Gesellschaft für Kardiotechnik e.V.
c/o Christoph Benk
Breisgauer Straße 12
79110 Freiburg
Telefon: 0761 / 270-2588 (Büro)
Telefon: 0761 / 270-2450 (OP)
Telefax: 0761 / 270-2433
Telefon: 0761 / 29 08 17 06 (abends)