European Board of Cardiovascular Perfusion
Verspätete Bewerbung um EBCP-Rezertifikation
Bei Bewerbung nach der Frist muss der/die Kardiotechniker/in um die Rezertifikation
zu erlangen, die geforderte Dokumentation für den 3-jährigen Rezertifikationszeitraum
sowie für den seit der Bewerbungsfrist verstrichenen Zeitraum nachweisen.
Rezertifikation wird nur für den Zeitraum der ursprünglichen Periode verliehen,
d.h. bei einer um ein Jahr verspäteten Bewerbung für 2 Jahre. Die Gebühr
für den Verspätungszeitraum muss ebenfalls entrichtet werden. Bei Fragen
zur Rezertifikation sollten sich Kardiotechniker/innen in erster Instanz
an ihre/n nationale/n EBCP-Delegierte/n wenden. Sollten weiterhin Unklarheiten
bestehen, sollte ich schriftlich kontaktiert werden.
Renate Behr, ECCP, Chairperson Certification
and Recertification Subcommittee EBCP .

