Deutsche Gesellschaft für Kardiotechnik e.V.

European Board of Cardiovascular Perfusion


Geänderte Anforderungen der Rezertifikation

Mit dem Rezertifizierungsprogramms des EBCP werden, im Sinne eines Qualitätsnachweises, diejenigen Inhaber/innen des European Certificate in Cardiovascular Perfusion (ECCP) erfasst, die erstens als Kardiotechniker/innen klinisch tätig sind, zweitens eine Mindestanzahl an extrakorporalen Zirkulationen (EKZ) pro Jahr durchführen und drittens darum bemüht sind, sich über klinische und wissenschaftliche Entwicklungen auf dem Gebiet der Perfusionstechniken zu informieren und weiterzubilden.
Die Anforderungen der Rezertifikation sind neu überarbeitet worden, um die Rezertifikations- richtlinien des EBCP mit schon inner- und ausserhalb (z.B. USA) Europas existierenden Rezertifizierungsprogrammen in Einklang zu bringen.
Die Änderungen gelten ab Januar 2004.

Die im klinischen Teil zu erreichende Mindestpunktzahl ist von 100 auf 40 Punkte pro Jahr reduziert worden (ausführliche Informationen hierzu in den folgenden Abschnitten). Die zu erreichende Mindestpunktzahl im Bereich der beruflichen Fort- und Weiterbildung bleibt unverändert bei 40 Punkten pro Jahr. Rezertifikationspunkte werden nun auch für die Tätigkeit als Sitzungsleiter/in bei einem Kongress oder Seminar anerkannt, die internen Fortbildungsaktivitäten sind klarer definiert worden und eine Liste der Kongresse mit internationalem Status wurde erstellt. Das EBCP vertritt die Meinung, dass die Anforderungen der Rezertifikation von klinisch tätigen Kardiotechnikern/innen problemlos erfüllt werden können.

Alle Inhaber/innen des ECCP sind verpflichtet, sich in 3-jährigen Abständen zu rezertifizieren. Der Zeitraum der Rezertifikation entspricht dem Kalenderjahr, d.h. Januar bis Dezember. Diejenigen Kardiotechniker/innen z.B., die sich 2002 rezertifiziert haben, müssen den Nachweis Ihrer klinischen Tätigkeit und beruflichen Fort- und Weiterbildung (Rezertifikationsblätter I bis IV) im Dezember 2005 bei Ihrem nationalen Delegierten einreichen. Die Rezertifikation findet jedoch jedes Jahr statt, abhängig vom Zeitpunkt des ECCP-Erwerbs des/der einzelnen Kardiotechnikers/in.

Bei erfolgreicher Rezertifikation erhält der/die Kardiotechniker/in vom EBCP einen Nachweis über den aktuellen Rezertifikationsstatus in Form eines EBCP-Rezertifikationskärtchens mit Name, ECCP-Nummer, Zeitraum der Gültigkeit und Zeitpunkt für die nächste Bewerbung um Rezertifikation. Für jeden neuen Zyklus der Rezertifikation wird ein neues EBCP-Rezertifikationskärtchen vergeben.
Die Gebühr für die 3 Jahre gültige Rezertifikation beträgt 48 Euro. Die Zahlungsmodalitäten umfassen Kreditkarte, Scheck und neu alternativ hierzu die Möglichkeit, das der/die nationale Delegierte/r oder der nationale Berufsverband die Gebühren einzieht, dies ermöglicht (online) Überweisungen.

Ebenfalls neu seit Januar 2004 auf der homepage des EBCP (www.ebcp.org) unter dem icon "Certification Registry" ist eine Auflistung (nur Name und Land der klinischen Tätigkeit) derjenigen Kardiotechniker/innen, deren ECCP aktuelle Gültigkeit besitzt, sei es durch Rezertifikation oder kürzlich bestandene Prüfung. Diejenigen Kardiotechniker/innen, die auf dieser Liste nicht aufgeführt werden wollen, sollten sich an ihre/n nationale Delegierte/n wenden und dies bei der nächsten Rezertifikation auf Blatt I unten vermerken. Dieses Rezertifikationsverzeichnis ist der europäischen Öffentlichkeit zugänglich, die ein legitimes Recht hat, zu wissen, ob sich Kardiotechniker/innen mit ECCP beruflich auf dem neuesten Stand halten bezüglich Weiterbildung und fortdauernder praktischer klinischer Tätigkeit. Darüberhinaus ist das Rezertifikationsverzeichnis eine Informationsquelle über den aktuellen ECCP-Status der Angestellten für die Krankenhausverwaltungen, die die berufliche Weiterbildung des Personals fördern und Qualitätsmanagement der medizinischen Versorgung gemäss ISO 9000 betreiben.



I. Nachweis der Berufstätigkeit:
 

Die Anstellung als Kardiotechniker/in im klinischen Bereich wird vom Arbeitgeber (Verwaltung) mit Unterschrift und Stempel auf Blatt I bestätigt. Bei Nichtbeschäftigung eines/r Kardiotechnikers/in:

a. Zum Zeitpunkt der Bewerbung und bis zu einem Zeitraum von 18 Monaten: Das EBCP verleiht eine vorläufige einjährige Rezertifikation. Zum Erhalt der vollen Rezertifikation (gültig 3 Jahre) muss der/die Bewerber/in in der Klinik, in der er/sie angestellt ist, eine 6-monatige beaufsichtigte Wiedereinarbeitungszeit absolvieren und den Nachweis von 30 eigenständig durchgeführten EKZ erbringen, die gemäss der EBCP-Richtlinien der praktischen Ausbildung bewertet, in einem EBCP-Logbook dokumentiert und von ltd. Kardiotechniker/in bestätigt worden sind.

b. Länger als 18 Monate und bis zu einem Zeitraum von 4 Jahren: Zur Erlangung der Rezertifikation muss der/die Bewerber/in in der Klinik, in der er/sie angestellt ist, eine 6-monatige beaufsichtigte Wiedereinarbeitungszeit absolvieren, den Nachweis von 30 eigenständig durchgeführten EKZ erbringen, die gemäss der EBCP-Richtlinien der praktischen Ausbildung bewertet, in einem EBCP-Logbook dokumentiert und von ltd. Kardiotechniker/in bestätigt worden sind, sowie die schriftliche Prüfung des EBCP erfolgreich absolvieren.

c. Länger als 4 Jahre: Zur Erlangung der Rezertifikation muss der/die Bewerber/in in der Klinik, in der er/sie angestellt ist, eine 6-monatige beaufsichtigte Wiedereinarbeitungszeit absolvieren, den Nachweis von 100 eigenständig durchgeführten EKZ erbringen, die gemäss den EBCP- Richtlinien der praktischen Ausbildung bewertet, in einem EBCP-Logbook dokumentiert und von ltd. Kardiotechniker/in bestätigt worden sind, sowie die schriftliche, mündliche und praktische Prüfung des EBCP erfolgreich absolvieren

II. Klinische kardiotechnische Tätigkeit:

 

Die Mindestanzahl sind 40 Punkte pro Jahr, von denen 30 Punkte durch EKZ bei herzchirurgischen Eingriffen erreicht werden müssen. Sollte ein/e Kardiotechniker/in pro Jahr nicht mehr als 30 EKZ bei herzchirurgischen Eingriffen durchführen, können maximal 10 zusätzliche Punkte gemäss der folgenden Liste erlangt werden. Selbstverständlich kann die Mindestpunktzahl von 40 Punkten allein durch EKZ bei herzchirurgischen Eingriffen, ohne andere klinische kardiotechnische Tätigkeiten, erzielt werden. Die klinische Tätigkeit wird auf Blatt Ia dokumentiert und vom ltd. Kardiotechniker/in oder ärztlichen Direktor bestätigt. Alternativ hierzu ist ein Ausdruck der klinikinternen EKZ-Datenbank möglich, der Datum, durchgeführte Operation/Verfahren und Name des/r Kardiotechniker/in enthält (CAVE: keine Patientendaten!).


 

EKZ bei herzchirurgischen Eingriffen
(Minimum 30 Pkt / Jahr)

1 Punkt / EKZ

 

Insgesamt maximal 10 Punkte durch folgende Tätigkeiten:

 

EKZ Beaufsichtigung der EKZ zu Ausbildungszwecken

1 Punkt / EKZ

 

EKZ bei onkologischen Operationen

1 Punkt / EKZ

 

EKZ bei neurochirurgischen Operationen

1 Punkt / EKZ

 

ECMO / Herzunterstützungssysteme

1 Punkt / Fall pro KT

 

EKZ-Standby bei OPCAB-Operationen

½ Punkt / Fall

 

EKZ in der Forschung

½ Punkt / Fall


III. Berufliche Fort- und Weiterbildung:

 

Die zu erreichende Mindestanzahl sind 40 Punkte pro Jahr. Die berufliche Fort- und Weiterbildung wird auf Blatt II und III dokumentiert und vervollständigt mit Anwesenheitsbestätigungen der besuchten Kongresse/Seminare, Kopien der Abstracts und veröffentlichten Arikel. Der Besuch interner Fortbildungsveranstaltungen, interne Vorträge und Schwesternunterricht werden ebenso auf Blatt II dokumentiert und vom ltd. Kardiotechniker/in oder ärztlichen Direktor bestätigt. Auch hier ist ein Ausdruck der klinikinternen Fortbildungs-Datenbank möglich, sofern Datum, Veranstaltung und Name des/r teilnehmenden Kardiotechnikers/in klar ersichtlich und vom ltd. Kardiotechniker/in oder ärztlichen Direktor bestätigt worden sind. Rezertifikationspunkte können wie folgt erzielt werden:

Passive Teilnahme

 

Interner Kongress, Seminar oder Workshop

1 Punkt

 

Nationaler Kongress, Seminar oder Workshop

4 Punkte

 

Internationaler Kongress, Seminar oder Workshop

8 Punkte

 


Aktive Teilnahme

 

Präsentation bei klinikinternem Kongress, Seminar oder Workshop

2 Punkte

 

Präsentation bei nationalem Kongress, Seminar oder Workshop

3 Punkte

 

Sitzungsleitung bei nationalem Kongress

3 Punkte

 

Präsentation bei internationalem Kongress, Seminar oder Workshop

5 Punkte

 

Sitzungsleitung bei internationalem Kongress

5 Punkte

 


Veröffentlichungen

 

Veröffentlichte Abstracts

1 Punkt

 

Fachbeitrag in Zeitschrift ohne Editorial Policy *

4 Punkte

 

Fachbeitrag in Zeitschrift mit Editorial Policy

8 Punkte

 

 

 

 

* Überprüfung der Artikel durch einen wissenschaftlichen Beirat

 



 

20 Punkte pro Jahr werden für Selbststudium ohne Nachweis anerkannt. Das EBCP setzt voraus, dass jede/r plichtbewusste/r Kardiotechniker/in regelmässig medizinische Fachbücher konsultiert, sowie medizinische Fachzeitschriften und Veröffentlichungen liest. Präsentation bei einem Kongress, Seminar oder Workshop ergibt Punkte sowohl für die aktive als auch für die passive Teilnahme. In Anerkennung der zahlreichen kardiotechnischen Tätigkeiten, die nicht direkt unter die oben aufgeführten passiven/aktiven Rubriken fallen, aber nichtsdestotrotz zur kardiotechnischen Weiterbildung gehören, hat das EBCP im folgenden eine Auflistung interner Fortbildungsaktivitäten erstellt. Diese werden auf Blatt II dokumentiert und vom ltd. Kardiotechniker/in oder ärztlichen Direktor bestätigt.


 

Interne kardiotechnische Fort- und Weiterbildung:


 

Teambesprechungen (passiv)

1 Pkt

 

Fachgesprächsgruppen, Mortalität & Morbidität-Konferenzen (passiv)

1 Pkt

 

Journal club (passiv)

1 Pkt

 

Journal club (aktiv)

2 Pkt

 

Qualitätsmanagement: Protokollerstellung und Datenauswertung

1 Pkt

 

Führen elektronischer Patientendatenbanken (passiv),
pro 10 erfasste Fälle: Merke: Dies betrifft nicht die tägliche
Routinedokumentation von EKZ-Daten

1 Pkt


 

Üben des kardiotechnischen Vorgehens in Notfallsituationen,
pro Training

1 Pkt

 

Schwesternunterricht (aktiv), pro Unterricht

2 Pkt

 

Erstellen med. Texte (z.B. Übersetzungen, oder nicht in
veröffentlichten Artikeln anerkannte Arbeit)

2 Pkt

 

Tele-Konferenzen, die nicht als formale Weiterbildung
gewertet werden (passiv)

1 Pkt

 

Gebrauch wiederverwendbarer Materialien* (passiv)

1 Pkt


 

* Das EBCP definiert "wiederverwendbare Materialien" als gedruckte, aufgezeichnete oder computer-gestützte Lehrmaterialien, die wiederholt ortsunabhängig verwendet werden können und eine geplante Aktivität der medizinischen Weiterbildung darstellen. Beispiele solcher Materialien für individuelles Lernen sind: Programmierte Texte, Kassetten, Videokassetten, Internet CME und andere computer-gestützte Lehrmaterialien, die allein oder in Kombination mit geschriebenem Text verwendet werden. Dazu gehören nicht " Nachschlagewerke " wie Bücher, Fachzeitschriften oder Betriebsanleitungen, da diese unter die Rubrik Selbststudium fallen, für das 20 Punkte ohne Nachweis veranschlagt werden.

 



Beispiele für vom EBCP anerkannte nationale und internationale Kongresse