European Board of Cardiovascular Perfusion
Geänderte Anforderungen der Rezertifikation
Mit dem Rezertifizierungsprogramms des EBCP werden, im Sinne
eines Qualitätsnachweises, diejenigen Inhaber/innen des European Certificate
in Cardiovascular Perfusion (ECCP) erfasst, die erstens als Kardiotechniker/innen
klinisch tätig sind, zweitens eine Mindestanzahl an extrakorporalen Zirkulationen
(EKZ) pro Jahr durchführen und drittens darum bemüht sind, sich über klinische
und wissenschaftliche Entwicklungen auf dem Gebiet der Perfusionstechniken
zu informieren und weiterzubilden.
Die Anforderungen der Rezertifikation sind neu überarbeitet worden, um die
Rezertifikations- richtlinien des EBCP mit schon inner- und ausserhalb (z.B.
USA) Europas existierenden Rezertifizierungsprogrammen in Einklang zu bringen.
Die Änderungen gelten ab Januar 2004.
Die im klinischen Teil zu erreichende Mindestpunktzahl ist von 100 auf 40
Punkte pro Jahr reduziert worden (ausführliche Informationen hierzu in den
folgenden Abschnitten). Die zu erreichende Mindestpunktzahl im Bereich der
beruflichen Fort- und Weiterbildung bleibt unverändert bei 40 Punkten pro
Jahr. Rezertifikationspunkte werden nun auch für die Tätigkeit als Sitzungsleiter/in
bei einem Kongress oder Seminar anerkannt, die internen Fortbildungsaktivitäten
sind klarer definiert worden und eine Liste der Kongresse mit internationalem
Status wurde erstellt. Das EBCP vertritt die Meinung, dass die Anforderungen
der Rezertifikation von klinisch tätigen Kardiotechnikern/innen problemlos
erfüllt werden können.
Alle Inhaber/innen des ECCP sind verpflichtet, sich in 3-jährigen Abständen
zu rezertifizieren. Der Zeitraum der Rezertifikation entspricht dem Kalenderjahr,
d.h. Januar bis Dezember. Diejenigen Kardiotechniker/innen z.B., die sich
2002 rezertifiziert haben, müssen den Nachweis Ihrer klinischen Tätigkeit
und beruflichen Fort- und Weiterbildung (Rezertifikationsblätter I bis IV)
im Dezember 2005 bei Ihrem nationalen Delegierten einreichen. Die Rezertifikation
findet jedoch jedes Jahr statt, abhängig vom Zeitpunkt des ECCP-Erwerbs
des/der einzelnen Kardiotechnikers/in.
Bei erfolgreicher Rezertifikation erhält der/die Kardiotechniker/in vom
EBCP einen Nachweis über den aktuellen Rezertifikationsstatus in Form eines
EBCP-Rezertifikationskärtchens mit Name, ECCP-Nummer, Zeitraum der Gültigkeit
und Zeitpunkt für die nächste Bewerbung um Rezertifikation. Für jeden neuen
Zyklus der Rezertifikation wird ein neues EBCP-Rezertifikationskärtchen
vergeben.
Die Gebühr für die 3 Jahre gültige Rezertifikation beträgt 48 Euro. Die
Zahlungsmodalitäten umfassen Kreditkarte, Scheck und neu alternativ hierzu
die Möglichkeit, das der/die nationale Delegierte/r oder der nationale Berufsverband
die Gebühren einzieht, dies ermöglicht (online) Überweisungen.
Ebenfalls neu seit Januar 2004 auf der homepage des EBCP (www.ebcp.org)
unter dem icon "Certification Registry" ist eine Auflistung (nur Name und
Land der klinischen Tätigkeit) derjenigen Kardiotechniker/innen, deren ECCP
aktuelle Gültigkeit besitzt, sei es durch Rezertifikation oder kürzlich
bestandene Prüfung. Diejenigen Kardiotechniker/innen, die auf dieser Liste
nicht aufgeführt werden wollen, sollten sich an ihre/n nationale Delegierte/n
wenden und dies bei der nächsten Rezertifikation auf Blatt I unten vermerken.
Dieses Rezertifikationsverzeichnis ist der europäischen Öffentlichkeit zugänglich,
die ein legitimes Recht hat, zu wissen, ob sich Kardiotechniker/innen mit
ECCP beruflich auf dem neuesten Stand halten bezüglich Weiterbildung und
fortdauernder praktischer klinischer Tätigkeit. Darüberhinaus ist das Rezertifikationsverzeichnis
eine Informationsquelle über den aktuellen ECCP-Status der Angestellten
für die Krankenhausverwaltungen, die die berufliche Weiterbildung des Personals
fördern und Qualitätsmanagement der medizinischen Versorgung gemäss ISO
9000 betreiben.
I. Nachweis der Berufstätigkeit:
|
Die Anstellung als Kardiotechniker/in im klinischen Bereich wird
vom Arbeitgeber (Verwaltung) mit Unterschrift und Stempel auf Blatt
I bestätigt. Bei Nichtbeschäftigung eines/r Kardiotechnikers/in: |
II. Klinische kardiotechnische Tätigkeit:
|
Die Mindestanzahl sind 40 Punkte pro Jahr, von denen 30 Punkte durch EKZ bei herzchirurgischen Eingriffen erreicht werden müssen. Sollte ein/e Kardiotechniker/in pro Jahr nicht mehr als 30 EKZ bei herzchirurgischen Eingriffen durchführen, können maximal 10 zusätzliche Punkte gemäss der folgenden Liste erlangt werden. Selbstverständlich kann die Mindestpunktzahl von 40 Punkten allein durch EKZ bei herzchirurgischen Eingriffen, ohne andere klinische kardiotechnische Tätigkeiten, erzielt werden. Die klinische Tätigkeit wird auf Blatt Ia dokumentiert und vom ltd. Kardiotechniker/in oder ärztlichen Direktor bestätigt. Alternativ hierzu ist ein Ausdruck der klinikinternen EKZ-Datenbank möglich, der Datum, durchgeführte Operation/Verfahren und Name des/r Kardiotechniker/in enthält (CAVE: keine Patientendaten!). |
|
EKZ bei herzchirurgischen Eingriffen |
1 Punkt / EKZ |
|
Insgesamt maximal 10 Punkte durch folgende Tätigkeiten: |
|
EKZ Beaufsichtigung der EKZ zu Ausbildungszwecken |
1 Punkt / EKZ |
|
|
EKZ bei onkologischen Operationen |
1 Punkt / EKZ |
|
|
EKZ bei neurochirurgischen Operationen |
1 Punkt / EKZ |
|
|
ECMO / Herzunterstützungssysteme |
1 Punkt / Fall pro KT |
|
|
EKZ-Standby bei OPCAB-Operationen |
½ Punkt / Fall |
|
|
EKZ in der Forschung |
½ Punkt / Fall |
III. Berufliche Fort- und Weiterbildung:
|
Die zu erreichende Mindestanzahl sind 40 Punkte pro
Jahr. Die berufliche Fort- und Weiterbildung wird auf Blatt II und
III dokumentiert und vervollständigt mit Anwesenheitsbestätigungen
der besuchten Kongresse/Seminare, Kopien der Abstracts und veröffentlichten
Arikel. Der Besuch interner Fortbildungsveranstaltungen, interne Vorträge
und Schwesternunterricht werden ebenso auf Blatt II dokumentiert und
vom ltd. Kardiotechniker/in oder ärztlichen Direktor bestätigt. Auch
hier ist ein Ausdruck der klinikinternen Fortbildungs-Datenbank möglich,
sofern Datum, Veranstaltung und Name des/r teilnehmenden Kardiotechnikers/in
klar ersichtlich und vom ltd. Kardiotechniker/in oder ärztlichen Direktor
bestätigt worden sind. Rezertifikationspunkte können wie folgt erzielt
werden: |
|
Interner Kongress, Seminar oder Workshop |
1 Punkt |
|
|
Nationaler Kongress, Seminar oder Workshop |
4 Punkte |
|
|
Internationaler Kongress, Seminar oder Workshop |
8 Punkte |
|
|
|
Präsentation bei klinikinternem Kongress, Seminar oder Workshop |
2 Punkte |
|
|
Präsentation bei nationalem Kongress, Seminar oder Workshop |
3 Punkte |
|
|
Sitzungsleitung bei nationalem Kongress |
3 Punkte |
|
|
Präsentation bei internationalem Kongress, Seminar oder Workshop |
5 Punkte |
|
|
Sitzungsleitung bei internationalem Kongress |
5 Punkte |
|
|
|
Veröffentlichte Abstracts |
1 Punkt |
|
|
Fachbeitrag in Zeitschrift ohne Editorial Policy * |
4 Punkte |
|
|
Fachbeitrag in Zeitschrift mit Editorial Policy |
8 Punkte |
|
|
|
|
|
|
* Überprüfung der Artikel durch einen wissenschaftlichen Beirat |
|
|
20 Punkte pro Jahr werden für Selbststudium ohne Nachweis anerkannt. Das EBCP setzt voraus, dass jede/r plichtbewusste/r Kardiotechniker/in regelmässig medizinische Fachbücher konsultiert, sowie medizinische Fachzeitschriften und Veröffentlichungen liest. Präsentation bei einem Kongress, Seminar oder Workshop ergibt Punkte sowohl für die aktive als auch für die passive Teilnahme. In Anerkennung der zahlreichen kardiotechnischen Tätigkeiten, die nicht direkt unter die oben aufgeführten passiven/aktiven Rubriken fallen, aber nichtsdestotrotz zur kardiotechnischen Weiterbildung gehören, hat das EBCP im folgenden eine Auflistung interner Fortbildungsaktivitäten erstellt. Diese werden auf Blatt II dokumentiert und vom ltd. Kardiotechniker/in oder ärztlichen Direktor bestätigt. |
|
Interne kardiotechnische Fort- und Weiterbildung: |
|
Teambesprechungen (passiv) |
1 Pkt |
|
|
Fachgesprächsgruppen, Mortalität & Morbidität-Konferenzen (passiv) |
1 Pkt |
|
|
Journal club (passiv) |
1 Pkt |
|
|
Journal club (aktiv) |
2 Pkt |
|
|
Qualitätsmanagement: Protokollerstellung und Datenauswertung |
1 Pkt |
|
|
Führen elektronischer Patientendatenbanken (passiv), |
1 Pkt |
|
|
Üben des kardiotechnischen Vorgehens in Notfallsituationen, |
1 Pkt |
|
|
Schwesternunterricht (aktiv), pro Unterricht |
2 Pkt |
|
|
Erstellen med. Texte (z.B. Übersetzungen, oder nicht in |
2 Pkt |
|
|
Tele-Konferenzen, die nicht als formale Weiterbildung |
1 Pkt |
|
|
Gebrauch wiederverwendbarer Materialien* (passiv) |
1 Pkt |
* Das EBCP definiert "wiederverwendbare Materialien" als gedruckte, aufgezeichnete oder computer-gestützte Lehrmaterialien, die wiederholt ortsunabhängig verwendet werden können und eine geplante Aktivität der medizinischen Weiterbildung darstellen. Beispiele solcher Materialien für individuelles Lernen sind: Programmierte Texte, Kassetten, Videokassetten, Internet CME und andere computer-gestützte Lehrmaterialien, die allein oder in Kombination mit geschriebenem Text verwendet werden. Dazu gehören nicht " Nachschlagewerke " wie Bücher, Fachzeitschriften oder Betriebsanleitungen, da diese unter die Rubrik Selbststudium fallen, für das 20 Punkte ohne Nachweis veranschlagt werden. |
|
|

